DIN-zertifizierte Kfz-Kennzeichen
Standard-, Saison-, E- und H-Kennzeichen
Motorrad-, Kurzzeit- und Exportkennzeichen
Reflektierend, langlebig und bundesweit zugelassen
Optimierte B2B-Bestellprozesse
Schnelle Online-Bestellung über das B2B-Portal
Wiederkehrende Bestellungen in wenigen Klicks
Transparente Preise und Staffelrabatte für Geschäftskunden
Digitale Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Online-An-, Um- und Abmeldung ohne Behördengang
Digitale Bescheide, Codes & Statusverfolgung
Direkte Einsatzbereitschaft für Neu- & Gebrauchtfahrzeuge
Sichere Online-Identifikation
eID-Funktion für rechtssichere Identifizierung
Verschlüsselte Übertragung nach Bundesstandards
Sicherheitscodes in ZB I & II für digitale Zulassungen
Fokus auf Business-Anwender
Ideal für Autohäuser, Zulassungsdienste & Werkstätten
Fuhrparks, Logistik- & Flottenbetreiber
Benutzerrechte, Filialen, gespeicherte Designs, Sammelrechnungen und mehr
Rechtssichere i-Kfz-Prozesse
Konform mit bundesweiten i-Kfz-Vorgaben & KBA-Richtlinien
DSGVO-konforme Verarbeitung sensibler Halter- und Fahrzeugdaten
Dokumentierte Prozesse für Revision, Audit & Compliance
Automatisierte Workflows
Digitale Erfassung, Prüfung und Abwicklung von Zulassungen
Perfekt für hohe Volumen bei Händlern, Zulassungsdiensten & Flotten
Weniger Medienbrüche, weniger Fehler, mehr Durchsatz pro Tag
Wissenswertes über die KFZ-Zulassung
Zuständig ist in der Regel die Zulassungsstelle an deinem Wohnsitz.
Bei der Online-Zulassung musst du die Behörde aber nicht selbst auswählen:
- dein Antrag wird automatisch an die richtige Zulassungsstelle weitergeleitet,
- Basis dafür ist deine Meldeadresse und die von dir gemachten Angaben,
- du kannst den Vorgang komplett digital und ohne Ortskenntnis starten.
So stellst du sicher, dass immer die passende Behörde deinen Vorgang bearbeitet.
Die meisten Vorgänge, die du vor Ort erledigen kannst, sind auch online möglich.
Typische Online-Vorgänge sind zum Beispiel:
- Zulassung eines Fahrzeugs,
- Ummeldung (z. B. bei Umzug oder Halterwechsel),
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung),
- teilweise weitere Änderungen von Halter- oder Fahrzeugdaten.
Eine wichtige Einschränkung: Fahrzeuge, die vor dem 01.01.2015 zugelassen wurden, können in der Regel nicht vollständig online außer Betrieb gesetzt werden, weil die dafür benötigten Sicherheitscodes noch fehlen.
Die Online-Kfz-Zulassung ist der digitale Weg, ein Fahrzeug anzumelden, umzumelden oder außer Betrieb zu setzen.
Der typische Ablauf sieht so aus:
- du gibst deine Fahrzeugdaten und Halterdaten online ein,
- du übermittelst die benötigten Dokumente elektronisch (z. B. ZB I/II, eVB-Nummer, HU-Nachweis),
- du bezahlst die Gebühren online, z. B. per PayPal oder Überweisung,
- die zuständige Zulassungsstelle prüft deinen Antrag digital,
- nach erfolgreicher Prüfung erhältst du die Bestätigung und Unterlagen für dein Fahrzeug.
Alles läuft über eine gesicherte Online-Plattform – der Gang zur Behörde entfällt komplett.
Der größte Vorteil: Du sparst Zeit, Wege und Nerven.
Mit der Online-Zulassung profitierst du von:
- keinem Besuch bei der Zulassungsstelle,
- keinen Wartezeiten in Warteschlangen oder Telefon-Hotlines,
- Unabhängigkeit von Öffnungszeiten,
- klar geführten, digitalen Abläufen statt Papierformularen,
- transparenter Statusverfolgung deines Vorgangs.
So kannst du deine Fahrzeugzulassung flexibel in den Alltag integrieren, statt dir extra Zeit für einen Behördentermin zu nehmen.
Du brauchst im Wesentlichen die gleichen Unterlagen wie bei der Zulassung vor Ort.
Je nach Vorgang (Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung) gehören dazu unter anderem:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer),
- je nach Vorgang ein aktueller TÜV-/HU-Nachweis,
- bei Halterwechseln ggf. Kaufvertrag oder Vollmacht.
Der Online-Assistent zeigt dir im Prozess genau an, welche Unterlagen in deinem konkreten Fall erforderlich sind, damit du nichts vergisst.
Ja, die Online-Kfz-Zulassung erfüllt hohe Sicherheitsstandards.
Deine Daten werden:
- über verschlüsselte Verbindungen übertragen,
- nach denselben rechtlichen Vorgaben verarbeitet wie bei der Behörde,
- mit Identitätsprüfungen und Authentifizierungsverfahren geschützt.
So wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Vorgänge durchführen und auf sensible Fahrzeug- und Halterdaten zugreifen können.
Ja, du kannst dein Fahrzeug in vielen Fällen sowohl online ummelden als auch online abmelden.
Das ist besonders praktisch:
- bei einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk,
- bei einem Halterwechsel (Kauf/Verkauf),
- bei einer geplanten Stilllegung eines Fahrzeugs.
Alle Angaben und Unterlagen werden digital eingereicht, die Zulassungsstelle aktualisiert das Register und stellt dir die Bestätigungen für Versicherung und Kfz-Steuer zur Verfügung.
In der Regel ist deine Online-Zulassung innerhalb weniger Tage abgeschlossen.
Die Dauer hängt vor allem von folgenden Faktoren ab:
- Auslastung der zuständigen Zulassungsstelle,
- Vollständigkeit deiner Unterlagen und Angaben,
- Zahlungseingang der Gebühren (besonders bei Überweisung).
Sobald alles vollständig ist, wird dein Antrag geprüft, freigegeben und du erhältst die Bestätigung über die erfolgreiche Zulassung sowie die notwendigen Unterlagen.
Für die Online-Kfz-Zulassung stehen dir in der Regel mehrere Zahlungsarten zur Verfügung.
Typische Zahlungsmethoden sind:
- PayPal – besonders schnell, da der Zahlungseingang sofort verbucht wird,
- Überweisung – klassisch, aber mit etwas längerer Bearbeitungszeit.
Je nach Zahlungsart kann sich die Gesamtdauer des Vorgangs verlängern oder verkürzen. Insbesondere bei Überweisungen dauert es, bis der Zahlungseingang im System deiner Zulassungsstelle sichtbar ist.
Ja, du kannst den Status deiner Online-Kfz-Zulassung in der Regel jederzeit online nachverfolgen.
Die Plattform informiert dich typischerweise über:
- den Eingang deines Antrags,
- den aktuellen Bearbeitungsstand,
- die abschließende Entscheidung der Zulassungsstelle,
- den Versand oder die Bereitstellung von Unterlagen/Kennzeichen.
So weißt du immer, wo dein Antrag gerade steht und wann du mit dem Abschluss des Vorgangs rechnen kannst.
Wird deine Online-Zulassung abgelehnt, erhältst du eine Begründung und konkrete Hinweise, was fehlt oder falsch ist.
Typische Gründe sind:
- fehlende Unterlagen (z. B. ZB II, HU-Nachweis),
- unvollständige oder fehlerhafte Angaben,
- Unklarheiten bei Identität oder Eigentumsverhältnissen.
Du kannst deine Angaben anschließend korrigieren oder ergänzen und den Antrag in der Regel erneut einreichen, ohne komplett von vorne beginnen zu müssen.
Die Online-Neuzulassung läuft in mehreren gut geführten Schritten ab.
Typischer Ablauf:
- Eingabe deiner Halterdaten und Fahrzeugdaten,
- Upload oder Eingabe der erforderlichen Dokumente (z. B. COC, ZB II),
- Auswahl oder Bestätigung deines Kennzeichens,
- Online-Zahlung der Gebühren,
- Prüfung durch die zuständige Zulassungsstelle,
- Bereitstellung der Bestätigung und weiterer Unterlagen.
Der Online-Assistent führt dich Schritt für Schritt durch alle Masken, damit keine wichtigen Angaben fehlen.
Ja, ein gebrauchtes Fahrzeug kannst du in vielen Fällen ebenfalls online wieder zulassen.
Dafür benötigst du in der Regel:
- die bisherigen Fahrzeugpapiere (ZB I und ZB II),
- eine gültige eVB-Nummer deiner Versicherung,
- einen aktuellen HU-/TÜV-Nachweis,
- bei Halterwechsel einen Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis.
Nach der digitalen Prüfung erhältst du gültige Fahrzeugpapiere und kannst das Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen.
Für eine vollständig digitale Neuzulassung brauchst du keinen Termin bei der Zulassungsstelle.
Alle Schritte – von der Dateneingabe bis zur Zahlung – laufen:
- online,
- ohne persönlichen Besuch,
- zeitlich flexibel und ortsunabhängig.
Die Behörde bearbeitet deinen Antrag im Hintergrund, du bekommst die Bestätigung und Unterlagen digital bzw. per Post.
Welche Kennzeichen-Kombinationen möglich sind, hängt von deinem Zulassungsbezirk und den gesetzlichen Vorgaben ab.
Im Online-Prozess:
- wird anhand deiner Adresse der zuständige Bezirk erkannt,
- siehst du nur verfügbare und zugelassene Kombinationen,
- werden unzulässige Kennzeichen automatisch ausgeschlossen.
So kannst du sicher ein regelkonformes Wunschkennzeichen oder eine passende Standardkombination auswählen.
Du kannst dein Fahrzeug online außer Betrieb setzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig ist insbesondere:
- das Fahrzeug wurde nicht vor dem 01.01.2015 zugelassen,
- die erforderlichen Sicherheitscodes auf Dokumenten und Kennzeichen sind vorhanden,
- die Daten im Fahrzeugschein (ZB I) stimmen mit deinen Eingaben überein.
Sind diese Bedingungen erfüllt, kannst du dein Fahrzeug bequem über das Online-Verfahren abmelden.
Für die Abmeldung deines Fahrzeugs brauchst du nur wenige, aber wichtige Unterlagen.
In der Regel sind das:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- die Kennzeichenschilder des Fahrzeugs,
- je nach Verfahren die Sicherheitscodes auf Dokumenten und Plaketten.
Diese Angaben nutzt die Zulassungsstelle, um das Fahrzeug im Register offiziell außer Betrieb zu setzen und die Kennzeichen zu entwerten.
Ja, in vielen Fällen kannst du dein bisheriges Kennzeichen später wiederverwenden.
Das bedeutet konkret:
- die alten Plaketten werden bei der Abmeldung entwertet,
- bei einer neuen Zulassung können neue Siegel über die entwerteten Plaketten geklebt werden,
- alternativ können neue Schilder mit derselben Kombination geprägt werden.
So kannst du dein Wunschkennzeichen oft auch nach Halter- oder Fahrzeugwechsel weiter nutzen, wenn du es rechtzeitig wieder zuteilen lässt.
Um dein Fahrzeug online außer Betrieb zu setzen, nutzt du den speziellen Außerbetriebsetzungs-Prozess im Portal.
Dabei:
- gibst du deine Fahrzeug- und Halterdaten ein,
- trägst du die notwendigen Sicherheitscodes aus Fahrzeugschein und Kennzeichen ein,
- wird dein Fahrzeug in der Datenbank der Zulassungsstelle als außer Betrieb gesetzt markiert,
- erhältst du eine Bestätigung über die erfolgreiche Abmeldung.
Diese Bestätigung ist wichtig für Versicherung, Kfz-Steuer und als Nachweis bei späteren Vorgängen.
Eine Online-Außerbetriebsetzung kannst du nicht direkt „zurückdrehen“, aber du kannst dein Fahrzeug wieder zulassen.
Das funktioniert über eine Wiederzulassung:
- du stellst einen neuen Zulassungsantrag (oft ebenfalls online möglich),
- reichst erneut die nötigen Dokumente ein,
- zahlst die entsprechenden Gebühren,
- nach Prüfung erhältst du wieder gültige Fahrzeugpapiere.
Damit ist dein Fahrzeug erneut zugelassen und darf wieder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Nach der Online-Außerbetriebsetzung erhältst du eine Bestätigung, dass dein Fahrzeug abgemeldet wurde.
Diese Bestätigung bekommst du:
- zunächst vom Dienstanbieter per E-Mail,
- zusätzlich von der zuständigen Zulassungsstelle – per E-Mail oder per Post.
Diese Unterlagen sind wichtig als Nachweis für Versicherung, Kfz-Steuer und bei späteren Vorgängen wie Verkauf oder Wiederzulassung.
Über einen speziellen Online-Vorgang kannst du die Daten aus der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) abfragen.
Dazu:
- rufst du die entsprechende Online-Funktion auf,
- gibst du angeforderte Fahrzeugdaten (z. B. Kennzeichen) ein,
- legitimierst du dich über die vorgesehenen Sicherheits- und Identitätsprüfungen,
- werden die hinterlegten Fahrzeugbrief-Daten aus dem System ausgelesen.
Die Informationen werden dir dann strukturiert und digital zur Verfügung gestellt.
Die ZB-Teil-2-Abfrage liefert dir zentrale Informationen aus dem Fahrzeugbrief.
Dazu gehören zum Beispiel:
- wichtige technische Daten des Fahrzeugs,
- Angaben zu den Eigentumsverhältnissen,
- Eintragungen, die für Kauf, Verkauf oder Finanzierung relevant sind.
Du erhältst diese Angaben digital, ohne den Original-Fahrzeugbrief physisch vorlegen zu müssen.
Du kannst ZB-Teil-2-Daten nur für Fahrzeuge abfragen, für die du eine Berechtigung hast.
Typische berechtigte Fälle:
- du bist selbst Halter des Fahrzeugs,
- du prüfst ein Fahrzeug im Rahmen eines geplanten Kaufs,
- es besteht ein nachvollziehbarer verwaltungsrechtlicher Zweck.
Unberechtigte Abfragen sind nicht zulässig; Identität und Zweck werden technisch abgesichert, bevor dir sensible Daten angezeigt werden.
In vielen Fällen bleiben die ZB-Teil-2-Daten auch nach einer Abmeldung abrufbar.
Das ist hilfreich, wenn du:
- ein abgemeldetes Fahrzeug kaufen möchtest,
- Informationen für einen Verkauf benötigst,
- technische oder rechtliche Fahrzeugdaten nachträglich prüfen willst.
Voraussetzung ist immer, dass du zur Abfrage berechtigt bist und die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen erfüllst.
Für die Online-Umschreibung (Halterwechsel) benötigst du ähnliche Unterlagen wie bei der Umschreibung vor Ort.
Typischerweise werden verlangt:
- ZB II (Fahrzeugbrief) und ZB I (Fahrzeugschein),
- Ausweisdokumente der beteiligten Personen (Verkäufer/Käufer),
- eine gültige eVB-Nummer der neuen Versicherung,
- ggf. ein Kaufvertrag oder anderer Eigentumsnachweis,
- bei bestimmten Konstellationen zusätzliche Vollmachten oder Nachweise.
Diese Unterlagen dienen dazu, den Halterwechsel eindeutig und rechtssicher im Fahrzeugregister zu dokumentieren.
Eine Online-Umschreibung ist oft auch möglich, wenn eine der beteiligten Personen im Ausland lebt.
Dabei können zusätzliche Anforderungen entstehen:
- beglaubigte Dokumente (z. B. Ausweiskopien),
- besondere Identitätsnachweise,
- weitere Unterlagen zur Bestätigung der Eigentumsverhältnisse.
Die Plattform bzw. deine Zulassungsstelle informiert dich, welche Nachweise im Einzelfall nötig sind, damit der Halterwechsel korrekt erfasst werden kann.
Die Online-Umschreibung dauert meist nur wenige Tage, sofern alle Unterlagen vollständig sind.
Die Dauer hängt ab von:
- der Auslastung der zuständigen Zulassungsstelle,
- der Vollständigkeit und Richtigkeit deiner Angaben,
- dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs.
Nach Abschluss erhältst du eine Bestätigung und die aktualisierten Fahrzeugpapiere, in denen du als neuer Halter eingetragen bist.
Für ein Wunschkennzeichen gelten klare gesetzliche Vorgaben.
Unter anderem:
- die Anzahl der Zeichen ist begrenzt,
- bestimmte Kürzel und Kombinationen sind aus ethischen oder rechtlichen Gründen verboten,
- das Kennzeichen muss eindeutig und verfügbar sein.
Im Online-Prozess werden dir automatisch nur zulässige und freie Kombinationen angezeigt, sodass du ein Wunschkennzeichen wählen kannst, das sowohl deinen Vorstellungen als auch den Vorschriften entspricht.
In der Regel musst du dein Wunschkennzeichen nicht persönlich bei der Zulassungsstelle abholen.
Üblich ist:
- die Lieferung per Post direkt zu dir,
- oder die Bereitstellung über einen ausgewählten Dienstleister,
- sodass du die Schilder bequem zu Hause montieren kannst.
Du sparst dir zusätzliche Wege und Wartezeiten und kannst dein Wunschkennzeichen montieren, sobald dein Fahrzeug erfolgreich zugelassen ist.
